Schulstart für die Jahrgänge 2 bis 4

Liebe Eltern der Kinder aus den Jahrgängen 2, 3 und 4, die Sommerferien 2020 neigen sich dem Ende zu und sicher wollen Sie wissen, wie es weitergeht!

An der Vorgabe der Landesregierung NRW gemäß Schulmail vom 23.06.2020, den Schulbetrieb nach den Ferien wieder in vollem Umfang aufzunehmen, hat sich nichts geändert. Demnach beginnt der Unterricht für Ihre Kinder am Mittwoch (12.08.2020) und findet für alle wieder verbindlich täglich statt. Natürlich wird bei weitem noch nicht alles wieder "normal" sein, aber vieles eben schon.

Im Einzelnen:

  • Die Schule findet für alle Kinder der 2.-4. Schuljahre am ersten Schultag (12.08.2020) von 8.15 Uhr bis 11.45 Uhr statt. Anschließend findet für die OGS-Kinder die Betreuung jahrgangsbezogen in den Klassen- und Gruppenräumen statt. Die Phase des Offenen Unterrichtsbeginn startet für alle Kinder wie gewohnt um 8.00 Uhr. Ihre Kinder können im Verlauf dieser 15 Minuten, mit Maske, in das Schulgebäude kommen. Wir bitten Sie als Eltern beim Bringen und Abholen, Abstand zu wahren und sich nicht auf dem Schulgelände aufzuhalten. 
  • Am 2. Schultag (13.08.2020) findet die Einschulung unserer neuen Erstklässler statt. Für alle anderen Klassen bedeutet dies, dass die Schule bereits nach der 2. Stunde endet. Der Offene Ganztag findet ab 10.00 Uhr statt. Ab Freitag (14.08.2020) gilt dann der neue Stundenplan.
  • Auf dem gesamten Schulgelände der Lottenschule gilt für alle eine Maskenpflicht. Auch in den Pausen ist das Tragen einer Maske verpflichtend. Lediglich an ihrem Platz im Klassenraum ist es den Grundschülern erlaubt ihre Maske abzulegen. Bitte geben Sie Ihrem Kind mindestens eine Ersatzmaske mit, falls eine Maske durchweicht ist oder anderweitig unbrauchbar wird.
  • Das Abstandsgebot gilt im schulischen Alltagsbetrieb nicht mehr, es wird durch die Maskenpflicht bzw. die feste Gruppenzusammensetzung ersetzt. Die Einhaltung sinnvoller Hygienemaßnahmen (z.B. Händedesinfektion) hingegen ist auch im schulischen Alltag weiterhin sehr wichtig.
  • Das Betretungsverbot des Schulgeländes für Eltern bleibt bestehen, d.h. es gilt weiterhin täglich von 8-16 Uhr. Sollten Sie dringende Angelegenheiten zu klären haben, die Sie nicht telefonisch oder per E-Mail klären können und sollten Sie einen Termin vereinbart haben, können Sie das Gelände im Ausnahmefall und mit Maske betreten. Suchen Sie zielgerichtet den vereinbarten Raum auf und halten Sie sich so kurz wie möglich im Gebäude auf.
  • Elternabende und alle anderen Gremien (Schulpflegschaft, Schulkonferenz, Förderverein) können wieder in der Schule in gewohnter Form tagen. Die Einladungen erhalten Sie im Verlauf der nächsten Wochen. Im Gegensatz zu den Kindern müssen Sie die Maske während des gesamten Elternabends auch an Ihrem Platz weiter zu tragen, um das Infektionsrisiko aufgrund des geringen Abstands in den Klassenräumen nicht unnötig zu erhöhen.  
  • Ausflüge sind wieder möglich, (Schul- oder Klassen-) Feste jedoch vorerst nicht.
  • Die Musikschulangebote, die Angebote der Kunstschule und ggf. Angebote weiterer außerschulischer Partner finden wieder statt.
  • Auch Sport- und Schwimmunterricht werden wieder erteilt. Allerdings wird der Sportunterricht bis zu den Herbstferien voraussichtlich auf dem Sportplatz stattfinden.
  • Schulgottesdienste werden voraussichtlich nur alle 2 Wochen stattfinden, da sich die 3. und 4. Schuljahre abwechseln müssen. 

Niemand von uns kann sicher sagen, dass unter diesen Rahmenbedingungen Infektionen ausgeschlossen sind. Wir sind und bleiben in engem Kontakt mit den Gesundheitsbehörden und werden im Falle einer Infektion einer Person aus dem schulischen Umfeld so schnell wie möglich reagieren, indem wir die Infektionskette rückverfolgen. Das kann zum Ausschluss einzelner Klassen, aber auch zu einer vorübergehenden Schulschließung führen. Das alles hoffen wir natürlich nicht.

Wünschen wir uns alle, dass wir gesund bleiben!

Für Fragen, Hinweise und Vorschläge stehe ich Ihnen mit meinem Team zur Verfügung.

 

Viele Grüße aus der Lottenschule

Helena Andreschak

(Kommissarische Schulleiterin)

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